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Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wir prüfen zunächst Ihr Anliegen auf alle in Betracht kommenden Ansprüche. Dann besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte – wie z.B. Schreiben an den Arbeitgeber oder Einleitung eines Gerichtsverfahrens – und veranlassen sie. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, übernehmen wir auch gern die Einholung der Deckungszusage für Sie.

Welche Anliegen könnten das sein (Beispiele)?

  • Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsvertrags erhalten und wollen sich dagegen zur Wehr setzen (z.B. Sie halten eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung für nicht gerechtfertigt oder Sie haben besonderen Schutz als schwerbehinderter Mensch oder Sie sind im Mutterschutz oder in Elternzeit).
  • Sie haben ein Angebot des Arbeitgebers zur Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags erhalten (Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag), und wissen nicht, ob Sie das unterschreiben können, und wo die Risiken liegen. Möglicherweise hat der Arbeitgeber das Angebot mit einer Abfindung versehen.
  • Ihr Arbeitgeber will Ihnen Ihren (vielleicht schon genehmigten) Urlaub nicht gewähren.
  • Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet, und sie möchten gern restlichen Urlaub ausbezahlt bekommen (sog. Urlaubsabgeltung).
  • Sie möchten Überstunden oder Mehrarbeit geltend machen.
  • Sie sind der Meinung, dass Sie mehr Lohn/Gehalt für Ihre Tätigkeit bekommen müssten, weil der in Ihrem Betrieb geltende Tarifvertrag etwas anderes vorsieht (falsche Eingruppierung).
  • Sie sollen versetzt werden und wollen prüfen lassen, ob das rechtens ist.

Um die Verfahrenskosten für Sie so gering wie möglich zu halten, prüfen wir außerdem, ob die Beantragung von Prozesskostenhilfe ratsam ist. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, holen wir gern für Sie die Deckungszusage ein.

Vereinbaren Sie gern telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin! Dies ist in der Regel auch kurzfristig möglich. Lässt es sich terminlich realisieren, kommen wir auch gern zu Ihnen.

 

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