Sehr guter Umgang mit Kunden! Wir lassen regeläßig Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse vom Rechtsanwalt Witecka prüfen und erstellen. Wir sind sehr froh einen fairen und kompetenten Anwalt gefunden zu haben.
Mögliche Bereiche im Arbeitsrecht
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Häufig gestellte Fragen
Ich habe eine Kündigung meines Arbeitsvertrags erhalten. Was ist zu tun?
Das Wichtigste zuerst: Nach dem Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit zu reagieren. Die Reaktion ist eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht. Verstreicht diese Frist kann in aller Regel nichts mehr getan werden. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, die wir gern mit Ihnen erörtern. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Was kostet mich die rechtliche Beratung oder Vertretung?
Zu der Vergütung von Rechtsanwälten gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort ist geregelt, was Rechtsanwälte für ihre Leistung bekommen. Die Höhe der Vergütung ist maßgeblich vom sogenannten Streitwert abhängig. Was das in Ihrem Fall bedeuten würde, besprechen wir selbstverständlich in Ruhe.
Wichtig: Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, halten Sie bitte Ihre Unterlagen bereit, vor allem Ihre Versicherungsnummer. Wir klären dann für Sie, ob und wieviel Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber kündigen?
Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Ist die / der ArbeitnehmerIn bei einem Arbeitgeber mit mehr als 10 ArbeitnehmerInnen beschäftigt (Ausnahmen möglich!) und besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so besteht allgemeiner Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt einen Grund für eine Kündigung. Das kann ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund sein. Darüber hinaus ist der Betriebsrat – wenn es den im Betrieb gibt – ordnungsgemäß im Vorwege zu beteiligen. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, überprüfen wir all das kostenlos für Sie und teilen Ihnen mit, ob wir eine Klage für sinnvoll erachten.
Außerdem hat der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, nach dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) oder nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Selbstverständlich werden wir auch diesen Aspekt bei einer Beratung berücksichtigen.
Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung?
Nach dem Gesetz gibt es nur in zwei Konstellationen einen Anspruch auf eine Abfindung:
- Zum einen wenn sich im Laufe eines Kündigungsrechtsstreits zeigt, dass das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dann kann das Arbeitsgericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis auflösen und eine Abfindung auszusprechen.
- Zum anderen kann der Arbeitgeber im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen ein Angebot auf eine Abfindung unterbreiten, wenn die / der ArbeitnehmerIn keine Kündigungsschutzklage erhebt.
In der Praxis hat die / der ArbeitnehmerIn aber trotzdem häufig gute Chancen auf eine Abfindung, und zwar dann, wenn die Kündigung zweifelhaft ist. Allgemein gilt: Je „unsicherer“ die Kündigung, desto besser die Chancen auf eine hohe Abfindung.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten habe, geben wir Ihnen eine kostenlose Einschätzung, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen.
Gibt es irgendwelche „Haken“ beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag?
Ja! Wenn Sie nicht schon ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber haben, droht eine Sperre bei der Arbeitsagentur für Arbeit. Diese beträgt regelmäßig 12 Wochen. Für diese Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Unter Umständen müssen Sie sich sogar für diese Zeit freiwillig krankenversichern.
Es gibt indes Möglichkeiten einen Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass eine Sperrfrist unwahrscheinlich wird. Dies sollte unbedingt beachtet werden. Hat Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten haben, lassen Sie diesen unbedingt vorher prüfen. Treten Sie gern mit uns Kontakt. Wir teilen Ihnen mit, welche Kosten auf Sie zukämen.
Was passiert mit Resturlaub, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Im Grundsatz gilt: Restlicher Urlaub ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. Der Urlaub, der noch nicht genommen ist bzw. genommen werden konnte, ist zu bezahlen. Hiervon gibt es indes Ausnahmen. Dies werden wir im Rahmen der Beratung zu der Kündigung mit Ihnen besprechen, und Ihnen mitteilen, wie hoch nach unserer Auffassung Ihr Resturlaubsanspruch ist.
Ich gebe normalerweise keine Bewertungen ab, aber möchte hier doch gerne eine Ausnahme machen und ein Lob aussprechen…
Wir haben Hilfe bzw. eine gute Verteidigung zum Thema Arbeitsrecht gebraucht. Der Fall war nicht ganz einfach aber ich wurde von Herrn Witecka außerordentlich gut vertreten.
Er ist sehr kompetent, engagiert, freundlich und zuverlässig und hat uns erfolgreich unterstützt. Wir waren sehr zufrieden und fühlten uns bei ihm sehr gut aufgehoben. Herzlichen Dank
Herr Witecka hat mich arbeitsrechtlich sehr gut beraten und mir hilfreiche Ratschläge für den sich anbahnenden Konflikt gegeben. So konnte ich gelassener meiner Arbeit nachgehen und mich vorbereiten. Letztlich löste sich alles von alleine. Es hat mir gut getan, mit einem verständigen Menschen meine Lage zu besprechen. Ich bin heute noch sehr zufrieden und kann Herrn Witecka sehr empfehlen.
Herr Witecka hat mir mit einem komplexen rechtlichen Problem zügig, fachkundig und professionell geholfen. Von mir: 5 Sterne.
Herr Witecka hat mich professionell und super schnell betreut bei der Erstellung neuer Arbeitsverträge. Die Kommunikation war super, immer kompetent und sehr sehr freundlich! Ich kann Herrn Witecka nur bestens empfehlen!
Wir haben uns von Herrn Witecka Arbeitsverträge erstellen lassen und sind mit der Leistung sehr zufrieden! Gute und freundliche Kommunikation und schnelle Bearbeitung! Vielen Dank!
schnell, freundlich und hilfreich. Vielen Dank
Herr Witecka hat mich in einer arbeitsrechtlichen Klage vertreten. Der Fall war sehr komplex. Damals gab es Streit mit einem Arbeitgeber in Hamburg. Ich hatte vorher Gespräche mit einem anderen Anwalt geführt, der meiner Sache wenig Aussicht auf Erfolg gab. Das war sehr frustrierend. Eine Freundin empfahl mir dann Herrn Witecka. Ich war begeistert von der guten Gesprächsführung, zielführenden Nachfragen und der Klarheit der Analyse. Weil es bei mir mittlerweile „brannte“, gab Herr Witecka dem Fall Priorität, so dass alle Fristen gewährt werden konnten und auch der weitere Prozess zügig vonstatten ging. Man merkte seine breite Erfahrung in dem, was er tat und wie es es tat.
Seine rechtliche Argumentation war eindeutig, die Beweislage konnte er klar darlegen, so dass am Ende in meinem Sinne entschieden wurde: eine Riesenerleichterung für mich! Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt, als Klient ernstgenommen, als Mensch freundlich wertgeschätzt.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Witecka bedanken: Klasse Arbeit von bester Qualität, sehr professionell, überzeugende Leistung, hohes Tempo und Freundlichkeit- mehr geht nicht!
Sehr kompetente, professionelle und zuverlässige Beratung durch Herrn Witecka; er hat durchgängig präzise, durchsetzungsstark und vorausschauend agiert. Ich war vollkommen zufrieden und hatte einen hervorragenden juristischen Fürsprecher. Empfehle diesen Rechtsanwalt uneingeschränkt.
Sehr freundlich. SEHR kompetent.
Hört sich alles interessiert an und gibt gerne Vorschläge.
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