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Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Kündigung meines Arbeitsvertrags erhalten. Was ist zu tun?

Das Wichtigste zuerst: Nach dem Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit zu reagieren. Die Reaktion ist eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht. Verstreicht diese Frist kann in aller Regel nichts mehr getan werden. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, die wir gern mit Ihnen erörtern. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Was kostet mich die rechtliche Beratung oder Vertretung?

Zu der Vergütung von Rechtsanwälten gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dort ist geregelt, was Rechtsanwälte für ihre Leistung bekommen. Die Höhe der Vergütung ist maßgeblich vom sogenannten Streitwert abhängig. Was das in Ihrem Fall bedeuten würde, besprechen wir selbstverständlich in Ruhe.

Wichtig: Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, halten Sie bitte Ihre Unterlagen bereit, vor allem Ihre Versicherungsnummer. Wir klären dann für Sie, ob und wieviel Ihre Rechtschutzversicherung übernimmt.

Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber kündigen?

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Ist die / der ArbeitnehmerIn bei einem Arbeitgeber mit mehr als 10 ArbeitnehmerInnen beschäftigt (Ausnahmen möglich!) und besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so besteht allgemeiner Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt einen Grund für eine Kündigung. Das kann ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund sein. Darüber hinaus ist der Betriebsrat – wenn es den im Betrieb gibt – ordnungsgemäß im Vorwege zu beteiligen. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, überprüfen wir all das kostenlos für Sie und teilen Ihnen mit, ob wir eine Klage für sinnvoll erachten.

Außerdem hat der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, nach dem Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch) oder nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Selbstverständlich werden wir auch diesen Aspekt bei einer Beratung berücksichtigen.

Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung?

Nach dem Gesetz gibt es nur in zwei Konstellationen einen Anspruch auf eine Abfindung:

  • Zum einen wenn sich im Laufe eines Kündigungsrechtsstreits zeigt, dass das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Dann kann das Arbeitsgericht auf Antrag das Arbeitsverhältnis auflösen und eine Abfindung auszusprechen.
  • Zum anderen kann der Arbeitgeber im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen ein Angebot auf eine Abfindung unterbreiten, wenn die / der ArbeitnehmerIn keine Kündigungsschutzklage erhebt.

In der Praxis hat die / der ArbeitnehmerIn aber trotzdem häufig gute Chancen auf eine Abfindung, und zwar dann, wenn die Kündigung zweifelhaft ist. Allgemein gilt: Je „unsicherer“ die Kündigung, desto besser die Chancen auf eine hohe Abfindung.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten habe, geben wir Ihnen eine kostenlose Einschätzung, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen.

Gibt es irgendwelche „Haken“ beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag?

Ja! Wenn Sie nicht schon ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber haben, droht eine Sperre bei der Arbeitsagentur für Arbeit. Diese beträgt regelmäßig 12 Wochen. Für diese Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Unter Umständen müssen Sie sich sogar für diese Zeit freiwillig krankenversichern.

Es gibt indes Möglichkeiten einen Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass eine Sperrfrist unwahrscheinlich wird. Dies sollte unbedingt beachtet werden. Hat Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten haben, lassen Sie diesen unbedingt vorher prüfen. Treten Sie gern mit uns Kontakt. Wir teilen Ihnen mit, welche Kosten auf Sie zukämen.

Was passiert mit Resturlaub, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Im Grundsatz gilt: Restlicher Urlaub ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. Der Urlaub, der noch nicht genommen ist bzw. genommen werden konnte, ist zu bezahlen. Hiervon gibt es indes Ausnahmen. Dies werden wir im Rahmen der Beratung zu der Kündigung mit Ihnen besprechen, und Ihnen mitteilen, wie hoch nach unserer Auffassung Ihr Resturlaubsanspruch ist.

Profitieren Sie von unserer schnellen und effizienten Beratung. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Fall kostenlos.

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